Hartz-IV "Regelsätze klein gerechnet"

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Die Vorgaben der Richter, die eine schlüssige und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze gefordert hatten, seien eingehalten worden, sagte von der Leyen. So sei der Politik ausdrücklich freigestellt, Wertentscheidungen zu treffen.

Jene Wertentscheidungen haben die Grundlage für die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes entscheidend gesteuert. Hier einige Beispiele der Rechnung:

  • Ein Auto dürfen Hartz-IV-Bezieher formal zwar besitzen - für Benzin oder Diesel ist jedoch kein müder Cent vorgesehen. Bei hilfsbedürfigen Personen werde davon ausgegangen, dass Fahrräder und der Personennahverkehr genutzt würden, heißt es im Gesetz. Insgesamt werden dafür monatlich 22,78 Euro veranschlagt.
  • Für Kleidung und Schuhe vorgesehene Posten im neuen Hartz-IV-Regelsatz  soll deutlich von 34,70 auf 30,40 Euro sinken (minus 12,4 Prozent). Zur Begründung steht im Referentenentwurf des Sozialminsteriums dazu lediglich der lapidare Satz: „Allerdings wurde hinsichtlich der Notwendigkeit von Verbrauchsausgaben zur Sicherung des Existenzminimums genauer auf den tatsächlichen Bedarf abgestellt. [...] Diese Ausgaben dienen nicht der eigenen Existenzsicherung.“
  • Die mobile Telekommunikation wird immer wichtiger, doch bei Hartz-IV-Empfängern erkennt der Gesetzgeber keinen Bedarf. „Da das Festnetztelefon immer noch weiter verbreitet ist als das Mobilfunktelefon, wird von der Nutzung des Festnetzes ausgegangen“, heißt es im Papier des Arbeitsministeriums.

„Die Bundesregierung rechnet die Regelsätze klein. Das angewandte Verfahren ist alles andere als transparent, die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehbar, die Begründung dafür willkürlich“, kommentierte Manuela Schwesig das Verfahren. „Wir haben deshalb ernste Zweifel, ob die Vorschläge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.“

SPD-Chef Sigmar Gabriel ließ das Verhalten im Bundesrat offen. Er forderte die Koalition auf, die reduzierten Mehrwertsteuersätze für Hotels rückgängig zu machen und auf das umstrittene Erziehungsgeld für Familien, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken, zu verzichten. Dieses Geld sollte in Kindergärten, Schulen und Ganztagsschulen investiert werden. „Das sind doch Dinge, über die wir mal reden müssen.“

Bei Gewerkschaften und Sozialverbänden lösten die Pläne heftige Proteste aus. Die evangelische Kirche zweifelte die Berechnung von Schwarz-Gelb an. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zeigte sich verwundert über die neuen Hartz-IV-Sätze. Der Vorsitzende, Präses Nikolaus Schneider kündigte an: „Kirche und Diakonie werden die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze sehr genau überprüfen“.

(mit dpa)

 


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