Bischofswerda wird Gastgeber für SPD - Parteitag

Am 10. März, 10.00 Uhr findet im Bischofswerdaer Kulturhaus der Kreisparteitag der Sozialdemokraten statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Sie finden anbei die Anträge unseres Ortsvereins. Sagen sie und ihre Meinung dazu.

„Fair statt Prekär – für existenzsichernde Löhne in unserer Region“

SPD Kreisverband Bautzen

Antrag zum Kreisparteitag am 10. März 2012  

Antragsteller: Kreisvorstand

Antrag: „Fair statt Prekär – für existenzsichernde Löhne in unserer Region“


Der Kreisparteitag möge beschließen:

Der SPD Kreisverband Bautzen unterstützt die Aktivitäten von Gewerkschaften und zahlreichen Initiativen, alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Beschäftigte im Bereich der Leih- und Zeitarbeitsbranche für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bekommen.
Dazu zählt vor allem eine entsprechende gesetzliche Regelung, da die bisherigen Überlegungen der schwarzgelben Bundesregierung trotz einer Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes  weiterhin Lohndumping weiterhin zulässt.

Der Grundsatz: „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ -  muss ab dem ersten Tag im Betrieb gelten. Die Anzahl von Minijobs und Leiharbeit in den Unternehmen müssen auf ein vernünftiges Maßbeschränkt werden – dabei muss ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmer und der Arbeitnehmer gefunden werden. Diese Maßnahmen würden sicherstellen, dass Leiharbeit und Minijobs wieder zur Ausnahme – und nicht zur Regel – werden. Leiharbeit darf nicht zur „modernen Form“ der Sklaverei verkommen.
 

Ausbeutungsmodell Minijob abschaffen – für faire Beschäftigungsverhältnisse

Antrag des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen.

Der Kreisparteitag möge diesen Antrag beschliessen und an den Landesparteitag überweisen:

Minijobs gewinnen in den Beschäftigungsstrategien der Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Vor allem im sächsischen Einzelhandel sind kaum noch reguläre Arbeitsplätze anzutreffen. Immer mehr Aushilfen füllen diese Lücken -  bei erschreckend mieser Bezahlung. Arbeitgeber nutzen diese Niedriglohnjobs gezielt, um tarifliche und gesetzliche Standards zu umgehen und damit ihre Arbeitskosten zu senken. Wir nehmen dabei Bezug auf eine aktuelle Veröffentlichung  des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (IWS) und sehen die ArbeitnehmerInnen  in diesem Räderwerk auf der Verliererstraße. Mit gravierenden Folgen für die sozialen Systeme. Um den anwachsenden Missstand zu unterbinden, muss  der Gesetzgeber die volkswirtschaftlichen Fehlentwicklungen zur Kenntnis nehmen.
Der Kreisverband fordert, die Privilegierung von Minijobs bei der Sozialversicherungspflicht gegenüber festen Arbeitsverhältnissen abzuschaffen und für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ein neues Beschäftigungsmodell zu entwickeln.

Förderung der Schülermitwirkung

Antrag des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen

Der Kreisparteitag möge diesen Antrag beschließen und an den Landesparteitag überweisen:

Die SPD in Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Schülermitwirkung in den sächsi-schen Schulen besser gefördert und anerkannt wird. In diesem Zusammenhang for-dert die SPD in Sachsen insbesondere folgende konkrete Maßnahmen:

1. In den Schulen wird durch die Schulleitung und die LehrerInnen ein positves Klima für die Schülermitwirkung geschaffen.

2. Dazu werden die SchulleiterInnen und LehrerInnen vom Staatsminister für Kultus und Sport angewiesen, die Wahrnehmung der Rechte der SchülervertretrInnen aus-drücklich zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die zahlreichen sinnvollen Regelungen der Schülermitwirkungsverordnung mit Leben gefüllt und anerkannter Bestandteil des Schulalltags werden.   

3. Die Schulen im Freistaat Sachsen werden verpflichtet, das ehrenamtliche Engagement von SchülerInnen im Rahmen der Schülermitwirkung im Zeugnis des Schülers/der Schülerin positiv zu berücksichtigen. Dazu wird die Schülermitwirkungsverordnung in § 1 Abs. 4 Satz 2 dahingehend geändert, dass diese Tätigkeit bei der Vergabe der Kopfnoten positiv berücksichtigt werden soll und sie im Zeugnis zu erwähnen ist, ohne dass es dafür (wie bisher) eines Antrags des Schülers bzw. der Schülerin bedarf, er bzw. sie jedoch der Erwähnung wider-sprechen darf.


Begründung:

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) beinhalten eine Reihe von Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung und Mitwirkung von SchülerInnen in Sachsen. Diese praktische Vermittlung demokratischer Grundwerte an den sächsischen Schulen ist für die künftige Gestaltung unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Ehrenamtlich tätige SchülerInnen in der Schülermitwirkung helfen nicht nur mit, das Schulleben lebendig und schülerorientiert zu gestalten, sondern fungieren auch als BotschafterInnen demokratischer Werte. Die SchülerInnen opfern dafür einen Teil ihrer Freizeit.

Aufgabe der Schulen in Sachsen ist es unter anderem, „soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung zu vermitteln“ (§ 1 Absatz 2 SchulG). Ausgerechnet die Schülermitwirkung wird von seiten der Schule oftmals jedoch nicht hinreichend gewürdigt. Engagierte Klassen- oder SchülersprecherInnen werden mehr als Belastung denn als Bereicherung des Schullebens angesehen, ihre festgeschriebenen Rechte – wie Informationsrecht, Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Vermittlungsrecht und Beschwerderecht – häufig missachtet. Darüber hinaus finden in der Schulpraxis Schülerratssitzungen sowie Fortbildungen im Rahmen der Schülermitwirkungstätigkeit häufig während der Freizeit der SchülerInnen statt.

Und im Rahmen der Zeugnisse wird das Engagement Weniger für die Allgemeinheit zu wenig berücksichtigt. Wenn es daher schon die pädagogisch umstrittenen Kopfnoten insbesondere für „Betragen“ und „Mitarbeit“ geben muss, so darf das Engagement der SchülerInnen in der Schülermitverantwortung hier nicht unberücksichtigt bleiben. Dies gilt um so mehr, als diese Noten gerade unter anderem auch „Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, angemessenen Umgang mit Konflikten, Gemeinsinn, Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, sowie Verantwortungsbereitschaft“ (Verordnung zur Einführung der Kopfnoten vom 6.7.1999) der SchülerInnen qualifizieren sollen. Neben der Brücksichtigung in den Kopfnoten sollte auf dem Schulzeugnis eine gesonderte Erwähnung der Tätigkeit als SchülervertreterInnen erfolgen.

Eine für alle Lehrer verbindliche Berücksichtung des überdurchschnittlichen Einsatzes engagierter SchülerInnen in der Schülermitwirkung für den Schulalltag in Form der Erwähnung im Zeugnis sowie der Berücksichtigung bei der Vergabe der Kopfnoten, führt zu einer wesentlichen Aufwertung des ehrenamtlichen Einsatzes der SchülerInnen und damit zu einer adäquaten Anerkennung ihres Engagements für die Schülerschaft. Dies stellt ein wichtiges Signal für die Vermittlung demokratischer Werte in den sächsischen Schulen dar.

Soziale Rechte sichern - soziale Rechte durchsetzen

Antrag  des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen

Der Kreisparteitag möge diesen Antrag beschließen und an den Landesparteitag überweisen:
Mit Einführung des SGB II, dem so genannten Hartz IV, sollte für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Regelbedarf zustehen. Ein menschenwürdiges Leben sollte auch den ärmsten der Gesellschaft möglich sein. Von Anfang an gab es erhebliche Diskussionen, wie hoch der Regelsatz anzusetzen ist. Peter Hartz sah diesen ursprünglichen bei ca. 540,00 €. Tatsächlich wurden dann für die westlichen Bundesländer monatlich 331,00 € und für die östlichen Bundesländer monatlich 311,00 € angesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 09.02.2010 den Regelsatz für 2005! für verfassunswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zum 01.01.2011 vorzunehmen. Wieder wurde diskutiert, gestritten, verhandelt. Der neue Regelsatz lag zum 01.01.2011 bei 359,00 €, heute bei 374,00 € monatlich.
Die Ermittlung des Regelbedarfs entspricht nicht den Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber im Urteil vom 09.02.2010 aufgegeben hat. Das BVerfG hat in der aufgeführten Entscheidung betont, dass verfassungsrechtlich die Grundlage und Methode der Leistungsbemessung zu überprüfen sei. Der Gesetzgeber hat alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen. Diesen Anforderungen genügen die seit dem 01.01.2011 geltenden Regelungen zum SGB II in mehrfacher Hinsicht nicht. So wurden bei Alleinstehenden bei der Festlegung der Referenzgruppe bei der Abgrenzung der Referenzhaushalte in qualitativer Hinsicht Fehler aufgenommen. So genannte verdeckte Arme wurden aus der maßgeblichen Referenzgruppe nicht herausgenommen. Gleiches gilt für die erwerbstätigen Hartz - IV Aufstocker, obwohl sich deren Lebensstandart bei geringen Einkommen nicht wesentlich von den Ärmsten der Gesellschaft unterscheidet. Gerügt wird ferner die unterschiedliche Behandlung von Erwachsenen in Ein-Personen-Haushalten und Familienhaushalten. Aufgrund der Höhe der von einzelnen Verbrauchspositionen vorgenommenen Abschläge ist ein so genannter interner Ausgleich nicht mehr in ausreichendem Maß möglich.
Insoweit wird auf das von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Gutachten von Johannes Münder und Irene Becker verwiesen (Soziale Sicherheit, 09/2011).
Auch der DGB hat mit seinem Gutachten vom 07.12.2011 „Menschenwürdiges Exis-tenzminimum ist weiterhin nicht gewährleistet. Wie weiter mit den Hartz IV - Regelbe-darfen?“ die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Situation festgestellt.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Bedenken der Sachverständigen von DGB und Hans - Böckler Stiftung unverzüglich zu beachten und eine verfassungskonforme Regelung herzustellen.

Bessere Arbeitsbedingungen und humane Pflege

Antrag  des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen

Der Kreisparteitag möge diesen Antrag beschließen und an den Landesparteitag überweisen:

Der Kreisverband Bautzen sieht als Herausforderung die Sicherung der Pflege im Alter. Dabei sehen wir Sachsen und insbesondere Ostsachsen aufgrund der starken demografischen Veränderung besonders im Fokus des Geschehens. Wir wollen eine Pflegeversicherung, die eine humane Pflege zulässt. Dabei ist es notwendig, eine Pflegeversicherung zu schaffen, die Menschen nicht zu Sozialhilfeempfängern macht. Gleichzeitig müssen die Arbeitsbedingungen der Menschen in der ambulanten und stationären Altenpflege verbessert werden. Dazu ist es notwendig, ein Landespflegegesetz in Sachsen zu beschließen.

Energieeffizient sanierte Wohnungen für alle - dem Klimaschutz zu Liebe

Antrag  des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen

Der Kreisparteitag möge diesen Antrag beschließen und an den Landesparteitag überweisen:

Ein Weg, damit unser Land die Klimaschutzziele von Kyoto erreicht, ist die energieef-fiziente Sanierung von Gebäuden. Hierzu wurden Vermieter durch den Gesetzgeber verpflichtet. Das ist richtig und gut. Das Einsparpotential ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Die gesetzgeberische Intention hat allerdings einen Makel. Die Sanierung erfolgt meist ausschließlich auf Kosten der Mieter. Der Vermieter kann die Kosten der ener-getischen  Sanierung auf den Mieter umlegen, was im Landkreis auch von kommunalen Wohnungsgesellschaften getan wird. Dem Mieter bleibt bei erheblicher Erhöhung der Kaltmiete nur, in eine unsanierte Wohnung umzuziehen. Besonders hart trifft es Bezieher von Hartz - IV oder anderen Sozialleistungen. Der Landkreis hat Kaltmietsätze bei den Kosten der Unterkunft festgesetzt. Überschreiten die tatsächlichen Wohnkosten den entsprechenden Satz wird der Antragsteller auf einen Umzug verwiesen. Problem dabei ist, dass die Kosten der Kaltmiete sofort bzw. sehr kurzfristig steigen, die Einsparung der Betriebskosten allerdings erst nach einem längeren Zeitraum - meist nach über einem Jahr - für den Geldbeutel sichtbar wird.

Praktisch sieht es heute wie folgt aus: Der Sozialhilfebezieher zieht auf Kosten des Jobcenters um und das Jobcenter zahlt weiter die Kosten für höhere, auch unökologische Heizkosten. Das ist weder ökologisch noch ökonomisch.

Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, für energetisch sanierten Wohnraum An-reize im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu schaffen. Anhaltspunkte dafür kann der Energiepass sein. Dies kann eine zweckgebundene Erhöhung der Kaltmietkosten bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft sein. Der Landkreis wird aufgefordert, für diese Fälle einen ökologischen Sozialfonds aufzulegen. Möglich ist auch, dass kommunale Wohnungsgesellschaften auf eine Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung verzichten.

Bildungsrechte für Kinder durchsetzen

Antrag des SPD-Ortsvereins Bischofswerda und Umgebung an den Kreisparteitag des SPD-Kreisverbands Bautzen. Die Kreistagsfraktion der SPD Bautzen wird beauf-tragt, eine Anfrage im Kreistag zur oben genannten Problematik zu stellen.


Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29.03.2011 verkündet worden. Mit ihm sollten nicht nur Hartz IV Bezieher, sondern allen Kindern von Geringverdienerfamilien die Möglichkeit auf mehr Zukunftschancen gegeben werden. Anfänglich wurde die Meinung publiziert, die betreffenden Bürger würden die Anträge nicht stellen, Leistungen können deshalb nicht an die betroffenen Kinder gezahlt werden.

Tatsächlich sind Bürger aus dem Landkreis Bautzen an Mitglieder der SPD Bischofs-werda herangetreten und berichteten, dass ihre Anträge aus März 2011 erst im Sep-tember 2011 bearbeitet wurden. Leistungen wurden nicht etwa bewilligt, sondern es wurden weitere Unterlagen zur weiteren Prüfung angefordert. Weitere Schreiben mit der Aufforderung, erneut Unterlagen vorzulegen, folgten im Dezember 2011. Tatsächlich wurde über die Bildungsgutscheine noch immer nicht entschieden.

Die SPD Bischofswerda vermutet, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. So wird das Recht für Geringverdiener auf Sport, Musik und Kultur, zur Teilnahme an Schulausflügen und notwendiger Lernförderung nicht effektiv durchgesetzt.

Wir fordern vom nunmehrigen Jobcenter Bautzen Auskunft darüber, wie viele Anträge tatsächlich noch in Bearbeitung sind, in welchen Zeitraum Anträge auf Bildungs- und Teilhabepakete seit dem 01.03.2011 bearbeitet wurden und noch werden. Sollte der oben beschrieben Sachverhalt kein Einzelfall sein, wird der Landkreis als Träger des Jobcenters aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen. Nur so erhalten Kinder von Geringverdienern ihre vom Gesetzgeber gewollten Teilhaberechte.   

Die Kreistagsfraktion der SPD Bautzen wird beauftragt, eine Anfrage im Kreistag zur oben genannten Problematik zu stellen.

Mitmachen - Mitgestalten

Foto: Mitgestalten, hier beim Forum "Stadtregion" der SPD Bischofswerda

Die Mitglieder unseres Ortsvereins bereiten Anträge zum Kreisparteitag am 10. März in Bischofswerda vor. Den aktuellen Stand können sie hier einsehen. Ihre Meinung ist uns dabei sehr wichtig. Falls sie Anregungen und weitere Ideen haben, dann können sie uns gern kontaktieren unter: info@spd-bischofswerda.de